Im Folgenden finden Sie Informationen zu den Freiwilligen Leistungsprüfungen. Gerne können Sie sich bei weiteren Fragen an die jeweilige Lehrkraft wenden.
Die Musikschule gibt Ihren Kindern einen neuen Baustein zur Anerkennung von Schülerleistungen an die Hand: die Freiwilligen Leistungsprüfungen. Wer will, kann in diesen Prüfungen – nach Absprache mit seiner Lehrkraft – seine musikalischen Fähigkeiten und Kenntnisse unter Beweis stellen.
Mit dem System der Freiwilligen Leistungsprüfungen möchte die Musikschule ihre Schülerinnen und Schüler zum musikalischen Leistungsnachweis motivieren.
Kinder und Jugendliche, die in die Musikschule gehen, lassen sich voller Neugier und Erwartung, voller Begeisterung und Leistungsbereitschaft freiwillig auf das Abenteuer „Singen und Musizieren“ ein. Sie üben und proben, lernen und wiederholen auf ihre Weise und verfolgen unterschiedliche Übungsziele: Die einen möchten gern in einer Band oder einem Ensemble spielen, andere musizieren am liebsten für sich alleine, im Unterricht, im Freundes- oder Familienkreis. Dann gibt es noch die jungen Solisten, die eine musikalisch führende Rolle übernehmen wollen und ihrem Instrument große Teile ihrer Freizeit widmen, weit über den regulären Musikschulunterricht hinaus.
Ob das Musizieren zum Lebensmittelpunkt wird oder ob es Hobby ist: Die allermeisten Schüler wollen wissen, wo sie stehen. Sie wollen ihre musikalische Leistung einschätzen, damit sie sich – gemeinsam mit der Lehrkraft – eigene Ziele setzen können.
Mit einem klaren Ziel vor Augen, können die Schüler in besonderem Maße motiviert, gefordert und gefördert werden. Dafür die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, ist seit jeher wichtige Aufgabe der Musikschule. In Konzerten, Wettbewerben und unterschiedlichsten Projekten bietet sie den Schülern Spielräume, ihr musikalisches Können zu präsentieren.
Bei den Freiwilligen Leistungsprüfungen steht weniger der Wettbewerbsgedanke im Vordergrund als vielmehr die Konzentration auf das Prüfen des eigenen Leistungsstands. Vielleicht steht beim Schüler nach bestandener Prüfung sogar die Erkenntnis: „Üben lohnt sich doch!“
Die JUNIOR-Prüfungen stellen eine Art „Musikpferdchen“ dar, weil sie dem Leistungsgedanken des Schwimmabzeichens „Seepferdchen“ folgen. So werden auch bei den musikalischen Leistungsabzeichen JUNIOR 1 und JUNIOR 2 die ersten Schritte gemacht und grundlegende Fähigkeiten und Kenntnisse festgehalten.
Wie so oft im Leben, verlangt eine bestandene Prüfung nach mehr...
Wer seine Leistung steigert, kann die D-Prüfungen in der Reihenfolge Bronze, Silber und Gold machen. Das Erlangen der musikalischen Leistungsabzeichen erfordert mehrjährigen Unterricht und den Willen, sich speziell darauf vorzubereiten.
Nach ca. drei Jahren Instrumental- oder Vokalunterricht kann die D1-Prüfung gemacht werden. Eine JUNIOR-Prüfung ist dafür keine Voraussetzung. Nach Bestehen der Prüfung wird der Schüler mit einer Urkunde und der Anstecknadel „Stimmgabel in Bronze“ ausgezeichnet. Um die Stimmgabel in Bronze zu erhalten, müssen eine eine Theorieprüfung und ein musikschulinternes Prüfungsvorspiel mit Pflicht- und Wahlstücken abgelegt werden.
Wer die D1-Prüfung erfolgreich absolviert hat, kann sich der nächsten Etappe widmen: der D2-Prüfung. Hierzu muss der Schüler ca. fünf Jahre Instrumental- oder Vokalunterricht erhalten haben. Die D2-Prüfungsmodalitäten entsprechen der D1-Prüfung, fordern jedoch ein höheres Leistungsniveau vom Schüler. Der Prüfling wird mit einer Urkunde und der Anstecknadel „Stimmgabel in Silber“ ausgezeichnet.
Nach bestandener D2-Prüfung und ca. sieben Jahren Instrumental- oder Vokalunterricht können sich die Schüler den Herausforderungen der höchsten Prüfungsstufe stellen: der D3-Prüfung. Sie umfasst ein zentrales Prüfungs- vorspiel, das im jeweiligen Regierungsbezirk durchgeführt wird sowie eine schriftliche Theorieprüfung. Nach Bestehen erhält der Prüfling eine Urkunde und die Anstecknadel „Stimmgabel in Gold“.
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